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Reglement

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Reglement Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer dieses Reglement an....

REGLEMENT des Allgäu Panorama Marathon

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer dieses Reglement an und unterwirft sich diesem verbindlich.

1. Das Rennen:
Die Wettbewerbe des Allgäu Panorama Marathon (Halbmarathon, Marathon und Ultra-Trail) sind Laufwettbewerbe, die in alpiner Umgebung stattfinden. Die Strecken sind nur zum kleinen Teil asphaltiert, der größere Teil findet auf Schotter und Naturböden statt. Die Teilnehmer verpflichten sich der Strecke genau zu folgen und Anweisungen des Helfer-Teams Folge zu leisten. Abkürzen ist unsportlich und kann zur Disqualifikation führen.

2. Keine Fortbewegungsformen außer Laufen, Gehen, Kriechen sind erlaubt. Hilfsmittel, außer Lauf- und Walking-Stöcken sind nicht erlaubt. Wenn mit Stöcken gestartet wird, müssen diese auch mit ins Ziel gebracht werden. Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht während des Rennens an Dritte weitergegeben oder weggeworfen werden. Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation.

3. Begleitung:
Ein ständiges Begleiten eines Teilnehmers (speziell per Fahrrad) behindert die Veranstaltung und ist daher verboten. Bei Zuwiderhandlung droht dem Begleitetem Athleten die Disqualifikation.

4. Klassen:
Es gelten die Altersklasseneinteilungen des DLV in 5-Jahres Schritten.

5. Startnummer / Zeitnahme:
Die offizielle Allgäu Panorama Marathon Startnummer muss von jedem Teilnehmer während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar an der Körpervorderseite getragen werden. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Startnummern darf nicht verdeckt, modifiziert oder verkleinert werden. Der vom Veranstalter bereit gestellte Transponder-Chip muss während des gesamten Rennens am Knöchel getragen werden. Nur dieser Chip ermöglicht eine Zeitnahme, Chips anderer Hersteller dürfen nicht getragen werden, sie beeinflussen unser System. Der Transponder-Chip ist nach Beendigung des Rennens am Zielort an den ausgewiesenen Rückgabestellen sofort abzugeben.

6. Finisher-Auszeichnungen / Altersklassen-Auszeichnungen:

Die Finisher-Medaille, die Finisher-Präsente erhält derjenige Teilnehmer, der die jeweilige, komplette Allgäu Panorama Marathon - Strecke absolviert hat. Die ersten 3 Platzierten in den Altersklassen erhalten Ehrenpreise. Ehrenpreise werden nur an Anwesende bei der Siegerehrung ausgegeben.

7. Anti-Doping:
Die Veranstaltung steht für sauberen Sport. Die Teilnehmer unterwerfen sich den Doping-Bestimmungen des DLV. Jeder Teilnehmer der einer Medikation aus medizinischer Notwendigkeit heraus bedarf ist selbst dafür verantwortlich abzuklären ob die Medikation unter Doping-Regeln fällt und muss dann eine gültige Erlaubnis mitführen.
Auch die Einnahme bestimmter nicht auf der Wada-Liste stehenden Mittel (explizit Schmerzmittel!) sind aus Sicht des Veranstalters unsportlich und unerwünscht!

8. Umweltschutz - Rücksichtnahme auf die Natur:
Der Allgäu Panorama Marathon findet in einer phantastischen Landschaft statt. Wir ersuchen alle Teilnehmer, sich so zu verhalten, das der Einfluss auf die Natur so klein wie möglich gehalten wird.
Das heiß vor allem, das keine Abfälle: Gel-Verpackungen, Becher, Flaschen etc. in die Landschaft geworfen werden. Diese Dinge bitte in der Nähe der Verpflegungsstationen am Wegesrand ablegen. Wer Solcherlei ins Gebüsch, oder sonstwo, hinwirft nimmt Anderen den Spaß am Bergerlebniss und beeinträchtigt auch das Bild, das die Öffentlichkeit von uns Läufern hat. Zuwiderhandeln kann mit Disqualifikation geahndet werden.

9. Streckenveränderung / Verkürzung:
Der Veranstalter behält sich vor, zum Beispiel bei extremer Wetterlage, die Strecken zu modifizieren und/oder zu verkürzen.

10. Protest:
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen des Veranstalters bis eine Stunde nach Zielschluss Protest einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern wird direkt vor der Siegerehrung den Protest behandeln. Benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 20,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter.

11. Haftungsausschluss
Mit der Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Strecke des Allgäu Panorama Marathons an. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die vom Veranstalter angeordnet werden.
Der Teilnehmer kennt und akzeptiert die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung und Verwendung von Bildmaterial (auch der einzelnen Teilnehmer) aus der Veranstaltung einverstanden.
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung das er an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko teilnimmt und dass er ausreichend gegen Unfälle und Krankheit versichert ist.
Er erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat und akzeptiert.
Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen seines Wettbewerbes entspricht.

12. Verjährung/Gerichtsstand:
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem Veranstaltungs-Ende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist Sonthofen.

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